Servus zusammen,
ich bin generell auch für den sog. Sachkundenachweis.
Es geht bei den Verboten in Deutschland eigentlich nicht nur um Bissunfälle, denn dafür gibt es zu wenig gemeldete Vorfälle. Hauptsächlich geht es auch darum das es zu "einfach" für einen Laien ist in den Zooladen zu gehen und sich, ohne ausreichend informiert zu sein, ein beliebiges Tier zu kaufen. Hier sind die Verkäufer auch selten ausreichend geschult.
Es geht hier nicht um seriöse Halter wie uns allen, sondern vor allem auch um verwarloste und ausgesetzte Tiere von unwissenden Haltern. Ich habe vom Tierheim schon erschreckende Berichte gehört in welchem Zustand sie teilweise Reptilien und Wirbellose aus Wohnungen rausholen. Schlangen mit starkenn Verbrennungen, weil der Besitzer nicht wusste wie heiß die Lampe im Terrarium doch werden kann....fürchterlich.
Ein Sachkundenachweis ist sehr umfassend, hatte schon einen von der DGHT in der Hand. Hier muss man alles mögliche zur Haltung, Herkunft und größe der Tiere lernen.
fäbu: in Bayern sind die besagten Spinnen nicht generell verboten, man braucht "nur" eine entsprechende Haltungserlaubnis in der man u. a. berechtigtes Interesse an genau dieser Spinne erläutern muss. Kostet natürlich auch nicht wenig und wird geprüft.
aktuell sind es folgende Arten, hier ein Auszug:
erheblich giftige Spinnen
Gattungen (genus) einschliesslich von Synonymen:
Trechona, Atrax, Hadronycha, Harpactirella, Latrodectus, Loxosceles, Mastrophora, Phoneutria, Cheiracanthium, Sicarius, Hogna, Macrothele, Actinopus, Badumna, Cteniza, Bothriocyrtum, Ummidia, Idiommata, Ixeuticus, Miturga, Phrynarachne, Tegenaria, Lampona, Olios, Pandercetes, Pediana, Isopeda, Heteropoda, Delena, Saotes, Typostola, Poecilotheria*, Selenocosmia*
*Hinweis zu Vogelspinnen:
Aus der Familie (familia) Vogelspinnen/Theraphosidae sind nur die Gattung (genus) Poecilotheria* Unterfamilie (subfamilia) Poecilotheriinae) und die Gattung (genus) Selenocosmia* Unterfamilie (subfamilia) Selenocosmiinae) derzeit von der Halteerlaubnispflicht des Art. 37 LStVG erfasst.
Alle Skorpione, Spinnen und Hundertfüßler, deren Art nicht eindeutig bestimmt werden kann, sind grundsätzlich als gefährlich und deshalb als erlaubnispflichtig anzusehen.
LG Annemarie