Hallo zusammen,
vom neuen Hamburger Gefahrtiergesetzt bin ich bzw. meine Poecilotheria's direkt betroffen.
Seit dem 1.10. gilt das neue Hamburger Gefahrtiergesetz, aber es gibt noch keine Durchführungsverordnung, die genaueres für Veterinäre regelt.
Von meinem zuständigen Veterinär erhielt auf auf meine Anfrage, ob Poecilotheria "betroffen" ist folgende Antwort:
"
Sehr geehrter Herr Oder,
bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.
Das Hamburger Gefahrtiergesetz tritt ab dem 1.10.2013 in Kraft, die Umsetzung dieses Gesetzes wird jedoch in einer Durchführungsverordnung geregelt, und diese ist noch nicht verabschiedet. Diese DVO enthält auch die Liste der Tiere, die nach Gefahrtiergesetz dann als gefährlich gelten. Die Liste ist noch nicht abschließend abgestimmt, so dass sich hier evtl. noch Änderungen ergeben können. Bisher steht bei den Spinnen die Gattung Poecilotheria tatsächlich auf dieser Liste (an Spinnen ansonsten noch Atrax, Hadronyche, Macrothele, Harpatricella, Pterinochilus, Selenocosmia, Stromatopelma, Latrodectus, Loxosceles, Phoneutria, Sicarius).
Somit darf diese Gattung ab dem 1.10. nicht mehr ohne Erlaubnis gehalten werden. Die genauen Konditionen, auf welcher Grundlage eine solche Erlaubnis ausgestellt werden kann, wird jedoch ebenfalls in der DVO geregelt, und sind daher noch nicht definitiv bekannt. Voraussichtlich müssten Sie Ihre Zuverlässigkeit nachweisen (Führungszeugnis), über 18 Jahre alt sein, einen Vertreter für Notfälle angeben, Sachkunde nachweisen, die tierschutzgerechte Unterbringung nachweisen und die sichere Unterbringung der Tiere. Weiterhin sind im
Erlaubnisantrag voraussichtlich genaue Angaben zu Art und Anzahl, Geschlecht, Alter, ggf. Kennzeichnung etc. der Tiere anzugeben. Bezüglich des Nachweises der Sachkunde ist das Vorhandensein eines Sachkundenachweis der DGHT dabei sicherlich von Vorteil.
Hinsichtlich der Kosten kann ich Ihnen auch noch keine genauen Informationen geben, diese sollen laut Entwirf der DVO nach Zeitaufwand berechnet werden. Da das Gesetz neu ist und bisher solche Anträge noch nicht bearbeitet wurden, kann ich leider noch nicht abschätzen, was an Kosten von hier aus auf Sie zukommen könnte. Ggf. könnten auch noch Kosten entstehen für externe Gutachten, z.B. über die Tierschutzgerechtheit und Sicherheit Ihrer Tierhaltung.
Sofern Sie hier im Bezirk Eimsbüttel leben, sind wir hier der richtige Ansprechpartner – ansonsten würde ich Sie bezüglich Antragstellung etc. zu meinen Kollegen in dem entsprechenden Bezirk weiterverweisen.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, melden sie sich doch gerne nochmals. Ich würde Sie ansonsten informieren, wenn es neue Erkenntnisse gibt bzw. wenn klar ist, ab wann, wo und in welcher Form mit welchen Unterlagen der Erlaubnisantrag gestellt werden kann.
Mit
freundlichen Grüßen
"
Die Mail ist vom 19.09.13. Es bleibt daher ab zu warten, wie es weitergeht. Im schlimmsten Falle werde ich meine noch verbleibenen Poecis abgeben, da mir die Kosten für die Erteilung einer Genehmigung, welche wohl im dreistelligen Bereich liegen sollen, zu teuer sind. Dafür habe ich noch genug andere Spinnen und noch die Schlangen
LG Jürgen