Hallo zusammen
Den Wohnsitz dauerhaft in die Schweiz zu verlegen hat nichts mit der sonst üblichen Zollfreigrenze von CHF 300.00 für Waren zu tun.
Grundsätzlich gelten Wirbellose als exotische Heimtiere, es bestehen keine speziellen Zollvorschriften (siehe auch hier). Folglich müssten Wirbellose als ganz normales Übersiedlungsgut gelten und abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden können.
Sicherheitshalber würde ich mir das vom Zoll noch bestätigen lassen, wenn du die Einfuhr selber machst. Wenn du einen Spediteur mit dem Umzug und dem Papierkram beauftragst, weise ihn darauf hin.
Wie Basti geschrieben hat, gilt das nicht für artengeschützte Tiere gemäss CITES Liste. Da eine solche Einfuhr erstens voraussetzt, dass du Herkunftsnachweise von den Tieren hast und zudem aufwändig und teuer ist, würde auch ich davon absehen.
Hoffe das hilft dir
fränzi