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Liebe Mitglieder und Freunde der DGHT-Stadtgruppe Zürich
Scheinbar greift das Verbot der Haltung gefährlicher Tiere in Deutschland rasant um sich. Nachdem vor kurzem das Bundesland Hessen (Grossraum Frankfurt, Darmstadt) die Haltung von sehr vielen, sogenannt "gefährlichen" Reptilien (Giftschlangen, Riesenschlangen, grosse Warane, Krustenechsen), Amphibien (Dendrobatidae), Invertebraten und weiteren Gruppen komplett verboten hat, scheinen andere Länder nachzuziehen. So scheinen in Baden-Würtemberg und Nordrhein-Westfahlen vergleichbare Gesetze in Planung, da es dort anscheinend Politiker gibt, die der Meinung sind, das hessische Gesetz sei was gutes. Wenn ein solches Gesetz in Baden-Würtemberg in Kraft gesetzt würde, dürften sicher auch einige Mitglieder der DGHT-Stadtgruppe Basel, die "änent em Rhy" wohnen betroffen sein. Ausserdem versucht Pro Wildlife dafür zu sorgen, das weitere Arten in's hessische Gesetz aufgenommen werden, als derzeit dort erwähnt sind (z.B. weitere Trugnattern, Riesenschlangen, Frösche und Fische).
Unklar ist, ob man in Zukunft, z.B. auf dem Heimweg von Hamm, gefährliche Tiere durch Hessen transportieren darf, und das wäre der übliche Heimweg von Hamm! Falls es diesbezüglich mal eine Kontrolle geben sollte, könnten da auch Schweizer Probleme bekommen. Pro Wildlife und anderen militanten "Tierschutzorganisationen" ist es zuzumuten, dass sie solche Kontrollen veranlassen könnten. Ausserdem scheint man derzeit zu prüfen, ob gefährliche Tiere weiterhin über den Flughafen Frankfurt transportiert bzw. importiert werden dürfen. Da sehr viele Amphibien und Reptilien über Frankfurt zu uns gelangen, könnten diesbezügliche Einschränkungen auch den Tierhandel in der Schweiz tangieren.
Auf der Börse in Braunau wurden vergangenen Monat Terrarianer kontrolliert, ob sie eine EU-Tiertransportlizenz vorweisen können. Diese ist zwingend vorgeschrieben, bei Tiertransporten mit mehr als 10 Tieren über eine Distanz von mehr als 64 km. Wer also nach Hamm fährt und mehr als 10 Tiere mitführt, sollte sich eine entsprechende Genehmigung besorgen. Leider weiss ich aber auch nicht, wo man die in der Schweiz bekommt. Ev. kommen die Behörden ja bei der nächsten Börse in Hamm – z.B. auf Drängen von Pro Wildlife, denen Hamm schon seit langem ein Dorn im Auge ist – auch mal auf die Idee, zu kontrollieren. Oder der deutsche Zoll verlangt eine solche beim Grenzübertritt aus Deutschland in die Schweiz, wenn man seine Tiere ordnungsgemäss anmelden will.
Spenden für die Bezahlung des Anwaltes, der eine Klage gegen das Gesetz in Hessen vertritt, können nach Rücksprache mit dem DGHT-Schatzmeister auch auf das CH-Postkonto (Postscheckamt Bern/Schweiz Konto 30-19534-7) mit dem Vermerk "Hessen" einbezahlt werden. Die Stadtgruppe ZH hat da bereits etwas Geld sammeln können. Der aktuelle Stand der Sammelaktion ist auf der DGHT-Homepage einsehbar.