Hallo zusammen
Zu gegebenem Anlass stelle ich hier mal für alle, welche nicht Mitglied bei der DGHT sind, die E-Mail rein, welche ich gestern von Dr. sc. nat. Beat Akeret erhalten habe.
Liebe Amphibien- und Reptilienliebhaber
Wir haben ein Riesenproblem!!!
Anfang September hat das Bundesamt für Veterinärwesen (BVet) eine revidierte Version der Tierschutzverordnung (TSchV) den Verbänden (inkl. DGHT) zur Anhörung vorgelegt. Der Vorstand der DGHT-Landesgruppe Schweiz hat sich diese Verordnung seither genau angeschaut und MEHRERE HUNDERT FEHLER UND MÄNGEL gefunden! Trotz langjähriger Bemühungen seitens der DGHT sind fast alle Fehler aus der alten TSchV-Version übernommen worden. Und schlimmer noch, es wurde weitere, z.T. haarsträubende Fehler eingebaut. Eine Liste mit den Fehlern und Mängeln findet sich auf der DGHT.CH-Homepage:
http://www.dght.ch/TSchV.html
Es kann jeden Amphibien- und Reptilienhalter treffen – auch Dich!
Die Veterinärbehörden haben das Recht, bei einer Anzeige eine Tierhaltung jederzeit und ohne Durchsuchungsbefehl kontrollieren zu dürfen! Dies geschah in der Vergangenheit bei verschiedenen Reptilienhaltern in der Schweiz. Werden bei einer solchen Kontrolle Tiere angetroffen, für welche es in der TSchV keine Mindestanforderungen gibt, so leiten die Behörden solche von anderen Arten ab. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dabei oftmals ohne die nötigen Sachkenntnisse vorgegangen wird, was zur Folge hat, dass Terrarianer kriminalisert werden, auch wenn sie ihre Tiere an sich richtig halten – einfach weil unpassende "Ableitungen" als Grundlage für die Beanstandung herangezogen werden. So wurden z.B. in einem Fall vor wenigen Monaten die Mindestanforderungen für Blauzungenskinke (Bodenbewohner) auf eine fels- und baumbewohnende Skinkart (Egernia) "übertragen". Dies hatte zur Folge, dass das Terrarium gemäss den Berechnungen zwar mehr als genug hoch war, aber angeblich eine zu geringe Grundfläche aufwies, was dann prompt beanstandet wurde und – zusammen mit weiteren, z.T. abstrusen "Ableitungen" und merkwürdigen Auflagen – eine Verzeigung zur Folge hatte.
Schlangenhalter aufgepasst!
Das BVet möchte, dass alle Schlangen als Giftschlangen gelten, die "einen Giftapparat besitzen und das Gift einsetzen können" (Art. 89 h). Nun besitzen aber fast alle Schlangenarten einen Speichel, der potentiell giftige Stoffe enthält. Und alle Arten haben Zähne, die bei einem Biss die Haut verletzen können, sodass Speichel in die Wunde eindringen kann. Somit müssten so gut wie alle Schlangen in Zukunft vor dem Gesetz als Giftschlangen gelten. Das BVet plant zwar den Erlass einer "Verordnung der ungefährlichen Giftschlangen". Welche Arten dort gelistet werden, ist aber noch völlig unklar. So muss jeder Schlangenhalter damit rechnen, dass er schon bald Giftschlangenhalter ist, selbst wenn er Arten hält, die allgemein als harmlos gelten. Als Folge davon braucht er/sie einen Sachkundenachweis (SKN) sowie eine kostenpflichtige Haltebewilligung die alle 2 Jahre erneuert und kontrolliert werden muss. Ausserdem werden Kostenbeteiligungen an Serumdepots fällig und zwar auch wenn man Arten hält, für die es gar kein Serum gibt. Jeder soll sich mal überlegen, was wohl sein Vermieter, seine Familie und Nachbarn oder seine Haftpflichtversicherung wohl dazu sagen wird. Und was da an Kosten auf ihn zukommt.
Was tut die DGHT?
Die DGHT wird beim BVet fristgerecht eine Eingabe machen. Diese wird folgende Dokumente umfassen:
1. Liste der Fehler und Mängel im Anhörungsentwurf der TSchV
2. Stellungnahme zur "neuen Giftschlangendefinition" von Prof. Dr. D. Mebs (Toxikologe und Gifttierspezialist der Univ. Franfurt a. M.)
3. Gegenvorschlag zur Tabelle der Mindestanforderungen für Amphibien
4. Gegenvorschlag zur Tabelle der Mindestanforderungen für Reptilien
5. Beurteilung der Situation aus Sicht der DGHT und Empfehlungen, wie die Fehler und Mängel behoben werden können.
Weitere Infos dazu auf: http://www.dght.ch/TSchV.html
Was kann jeder Terrarianer tun?
Die DGHT-Landesgruppe Schweiz hat einen Musterbrief vorbereitet. Ich möchte alle Amphibien- und Reptilienhalter auffordern, sich diesen von der DGHT-Homepage herunterzuladen, auszufüllen und ans BVet zu schicken (per Post oder per E-mail):
Wenn hunderte oder gar tausende von Terrarianern sich beim BVet melden und verlangen, dass die vielen Fehler behoben werden, haben wir hoffentlich eine Chance, dass dies endlich geschieht. Die Schweizer Bauern haben eine mächtige Lobby in Bern. Wir Amphibien- und Reptilienliebhaber müssen es ihnen gleichtun und die DGHT hat dazu erste Vorarbeiten geleistet. Es gibt sicher ähnlich viele Terrarianer in der Schweiz wie Bauern, nur erkennt das niemand, weil bisher jeder von uns still zuhause seinem Hobby nachging. Wenn wir uns aber alle zu Wort melden, wird die Masse der Eingaben sicher etwas bewirken. Es würde mich sehr freuen, wenn möglichst viele die Bemühungen der DGHT unterstützen würden.
Und erzählt das alles weiter. Fordert Eure Freunde und Kollegen dazu auf, den Musterbrief ebenfalls nach Bern zu schicken. Denn gemeinsam können wir stark sein!
Mit freundlichen Grüssen
Beat Akeret
Leiter DGHT-Landesgruppe Schweiz
Ich hoffe, dass sich auch hier viele Leute dem Aufruf der DGHT anschliessen und den erwähnten Brief per Mail oder per Post ans BVet einsenden. Es zählt hier nicht, ob und wieviele Amphibien oder Reptilien man hält. Man kann auch "nur" einen Stubentiger oder sonst was haben.
Vielen Dank und die besten Grüsse
Peter