Hi zusammen!
Also um etwas Licht ins Dunkle zu bringen. Möchte man eine Vogelspinne in die Schweiz vom Ausland einführen, muss zuerst abgeklärt werden, ob sie unter CITES steht. (Aktuelle Cites-Liste der Theraphosidae)
Ist dies der Fall, benötigt man eine Einfuhrbewilligung des Bvet sowie die CITES Papiere des Verkäufers, da es sich um geschützte Wildtiere handelt.
Eine Einfuhr von CITES-Pflichtigen Tieren bedingt zudem ein Besuch beim Grenztierarzt (88.--), welcher aber nicht an jeder Zollstelle besucht werden kann. Meist muss zudem ein Termin abgemacht werden, um die Tiere innerhalb 48h vorzuzeigen.
Ist dies nicht der Fall, ist die Vogelspinne oder der Skorpion nicht auf dieser Liste, kann ohne zusätzliche Papiere eingeführt werden.
Einfuhr bzw. Ausfuhr von nicht CITES-Pflichtigen Tieren:
- Bei der Ausfuhr eine Liste erstellen, welche Folgendes enthält:
- Wissenschaftlicher Name des Tieres
- Geschlecht (0.0.1 / 1.0 / 0.1)
- Preis
- Hinweis ob Citespflichtig oder nicht - Diese Liste beim Schweizer Zoll angeben und abstempeln lassen! Dies ist unerlässlich. Am Zoll also auf jeden Fall anhalten und angeben, dass man Tiere einführt oder ausführt!
- Diese Liste am Deutschen Zoll ebenfalls vorzeigen und abstempeln lassen.
- Tiere tauschen oder verkaufen, evt. neue Tiere zukaufen.
- Auf der Liste die verkauften oder getauschten Tiere durchstreichen, neu gekaufte Tiere auf einer separaten Liste aufführen (Liste wie oben)
- Beim Kauf von Tieren eine Quittung verlangen. Am besten man nimmt ein eigenes Quittungsbüchlein mit und lässt sich den Kauf vom Verkäufer bestätigen und die Quittung ausfüllen.
- Bei der Rückreise am Zoll (CH & D) unbedingt ungefragt anhalten und zum Schalter gehen.
- Dort die erstellten Dokumente vorzeigen und abstempeln lassen. Bis zum Warenwert von 300.– CHF entstehen keine Zollgebühren und sonstige Kosten. Ab 300.– CHF wird die Mehrwertsteuer sowie unter Umständen Zollabgaben verrechnet.
- Bei nachgelagerten Grenzkontrollen können die abgestempelten Papiere vorgezeigt werden.
Dies habe ich so ausprobiert und das klappte einwandfrei. Wird man am Zoll angehalten, wenn man seine Tiere nicht angegeben hat, muss man mit einem längeren Aufenthalt und einer relativ hohen Busse rechnen. Werden dabei CITES-Pflichtige Tiere gefunden, muss man von einer Beschlagnahmung und einer entsprechend höheren Busse rechnen.
Diese Vorgehensweise wurde mit dem zuständigen Chef der Zollkreidirektion II abgesprochen. Bei Problemen am Zoll, dürft ihr mir gerne anrufen.
Beste Grüsse
Basti