Preise in Zoohandlungen

Werbung - Partner für qualitativ hochwertige Futterinsekten!
  • Hi


    Ich war gestern wiedermal in einer Zoohandlung brauchte noch einiges an Zubehör.


    Da sind wir die "horror" Preise aufgefallen.


    Dass man für ne Megaphobema rubustum 220.- bezahlen soll verstehe ich noch so halbwegs da sie ja sehr selten sind.


    Aber wenn adulte P. cambridgei & irminia für 160.- das Stk. angeboten werden ist das absoluter Wucher!


    Ich will damit ein bisschen Aufmerksam machen und verhindern das neue "Spinner" auf solche "Aktionen" reinfallen.


    MfG Mäthu

  • Hi Daze,


    Also so selten sind nun M.robustum auch nicht ;)


    Das die Preise in Zoohandlungen viel teurer sind, ist klar. Miete des Lokals, Personalkosten, Anschaffungskosten für Material wie Terris usw, Strom etc. Am Schluss kommt es uns sehr teuer vor, aber dabei bleibt warscheinlich wenig effektiv liegen bei diesen Geschäftern.
    Bei einem Züchter zu kaufen, ist natürlich günstiger und vorallem mit viel mehr Information verbunden, was ich natürlich eher empfehle. Das ist auch mitunter eines der Dinge die mich in Zoohandlungen am meisten stört. Die Beratung bei Spinnentieren ist meist sehr dürftig und die Tiere werden falsch gehalten. Dies schlägt sich dann natürlich auf die Haltung der Tiere beim neuen Besitzer um und so haben wir dann die Fragen in diversen Foren ;)


    Die Thematik ist immer die gleiche, man sollte sie aber etwas distanzierter sehen.


    Gruss Basti

  • hallo,


    richtig geil wirds dann, wenn ein adulter, halb toter a.metallica bock zum gleichen preis wie die weiber angeobten wird... :dance:


    was mich aber mehr stört als die Preise, ist die lividum auf 5cm hoher, ausgetrockneter Erde... :rolleyes:


    mfg
    joel


    ps. ich vermisse diesen lachenden smilie der so hin und her rollt :D

  • Hi


    @ Basti


    Stimmt schon das sie einen Mehraufwand haben, dennoch würden 100.-für eine sehr geläufige P. cambridgei Dame vollkommen ausreichen.


    Aber der Preis bestimmt ja der Verkäufer.


    Ja ich denke ich weiss welche lividum ihr meint, ich habe sie auch gesehen und mir an den Kopf gelangt 8o


    "Cool" sind auch Bodenbewohner in Baumbewohner-Terris usw.


    Wichtig ist aber das man die Leute sensibilisiert und das wird ja mit dem Thread gemacht.


    Greets

  • hi,


    Zitat

    a ich denke ich weiss welche lividum ihr meint, ich habe sie auch gesehen und mir an den Kopf gelangt


    was du warst in winthi? :P


    mfg
    joel


    Ps: ;)

    Zitat

    Ps: Wenn du mir sagst, wo du den Smilie gesehen hast, ist er schon so gut wie aufgenommen


    arac-attack forum

  • Hi


    Nein dann ist es leider nicht die selbe. Meine habe ich in Lyssach gesehen! Haben sie wohl vom selben importeur oder die selben falschen Infos zum Habitat der H. lividum... :traurig1:


    Und schon sind es 2 Zoohandlungen von, wie ich leider vermute, von vielen!


    Greets

  • Hallo


    Ich war ehrlich gesagt noch nie in einer Zoohandlung, welche Spinnentiere anbietet. Ich bin schon froh wenn si ein par verschiedene Futtertiere haben -.-


    Das Problem ist, das man ja Insekten wie auch Spinnentiere vor Gesetz nicht "Quälen" kann. Heisst, man kann eine Hausspinne mit nem Feuerzeug anfakeln und ist dafür nicht Haftbar da diese von gesetzes wegen nicht als "Tiere" sondern als "Ware" angegeben sind.


    Traurig sowas, das einzige was man u.U, tun kann ist den Chef der jeweiligen Zoohandlung darauf aufmerksam zu machen.


    LG


    Philipp

  • Hi,


    Zitat

    Das Problem ist, das man ja Insekten wie auch Spinnentiere vor Gesetz nicht "Quälen" kann.


    Das ist so nicht ganz richtig. Das Tierschutzgesetz sagt zwar:


    Zitat

    Das Gesetz gilt für Wirbeltiere. Der Bundesrat bestimmt, auf welche wirbellosen Tiere und in welchem Umfang es auf diese Tiere anwendbar ist.1


    kann aber z.B. bei Tieren im Terrarium nicht vollends so angewendet werden. Wer Tiere im Terrarium hält ist verpflichtet, sie angemessen zu halten. Dazu:


    Zitat

    Art. 3 Gemeinsame Bestimmungen


    1 Wer ein Tier hält oder betreut, muss es angemessen nähren, pflegen und ihm soweit nötig Unterkunft gewähren.


    2 Die für ein Tier notwendige Bewegungsfreiheit darf nicht dauernd oder unnötig eingeschränkt werden, wenn damit für das Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.




    Zitat

    Heisst, man kann eine Hausspinne mit nem Feuerzeug anfakeln und ist dafür nicht Haftbar da diese von gesetzes wegen nicht als "Tiere" sondern als "Ware" angegeben sind.


    Auch hier nicht ganz richtig. Es sind sehr viele Spinnen und auch andere Insekten von Gesetzes wegen geschützt und dürfen nicht gequält werden.
    Grundsätzlich gilt auch:

    Zitat

    Art.2
    3 Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in Angst versetzen.


    Wenn man wirklich vorsätzlich Spinnen z.B. anzündet auch wenn die nicht geschützt sind, kann man zur Rechenschaft gezogen werden. Dies gilt natürlich nicht, wenn man ausversehen drauftritt oder z.B. die Spinne im Zimmer vorsätzlich einsaugt oder totschlägt.


    Gruss Basti

  • Hi,


    Damit hast du grundsätzlich schon recht aber:



    Wie du in Ziffer zwei lesen kannst, wird vom Bundesrat bestimmt, auf welche und in welchem Umfang dies auch für wirbellose Tiere gilt. Heisst also, dass gewisse Gesetze auch für Wirbellose gelten.


    Also Beispiel eben die Spinne anzünden: Dies ist sicherlich nicht erlaubt, da es gegen die Grundregeln verstösst. Wen jemand aber ein Feuer macht und dabei noch Spinnen im Gehölz sind, welches er verbrennt, kann er natürlich nicht strafbar gemacht werden.


    Weisst du was ich meine? Mutwilliges quälen von Tieren ist generell verboten auch wenn es sich dabei um Wirbellose handelt. Anders eben das abtöten in der Wohnung mit Staubsauger oder sonstigen Methoden.


    Gruss Basti

  • Da hätt ich doch auch mal ne frage an euch wissenden...aber erst mal das:


    Ich hab noch in keinem einzigen Qualipet eine Spinne gesehen. Bin ich blind?? *grins*


    wenn ihr sowas seht..geht ihr dann nicht, wie Fenriswolf sagt, hin und klärt die sache auf? wär doch mal was...nachbarschaftswache für spinnen! *grins*
    Also mir würds schon in den Fingern kribbeln dem Tierhandlungs-Chef zu sagen was falsch dran is...nur hab ich noch nicht so viel plan wie andere ;o)


    nun die eigentliche frage:


    Als ich meinen Eugen (Brachypelma Auratum) gekauft habe, musste ich da meine adresse hinterlassen mit der Begründung dass diese Spinne geschützt sei, gemäss irgend ner Bestimmung die schon weissgottwiealt in den USA mal niedergeschrieben wurde. Gem. Züchter wäre er verpflichtet dies dem Vet.Amt anzugeben.


    Dies musste allerdings nicht nur ich sondern auch eine Dame welche sich eine Schlange gekauft hat bei dem Züchter.


    Nun stellt sich mir die frage "ist das wahr?"


    und "weshalb machen das alle anderen nicht, welche an Terroristik-Börsen ihre Tiere anbieten?"



    wer weiss Rat?



    gruss
    steven

  • was ich an Bastis erstes Kommentar noch anhängen möchte ist das die meisten Zoogeschäfte die Terrarientiere nur nebenheranbieten und meist über Großhändler einkaufen die schon gesalzene verlangen da diese die Tiere bei Züchtern; importeuren, etc. einkaufen. Da wollen schon vorher mehrere Hände Geld sehen, dann kommen noch die Versandkosten von Züchter zu Zwischenhändler zu Händler,...
    + die Mehrwertsteuer, auch wenn die in der Schweiz zum Glück nicht si hoch ist wie bei uns.


    Wenn das Personal im Geschäft keine Ahnung hat was sie verkaufen, sprich falsche Namen alptraumerregende Haltungsbedingungen ist das schon schlimm.
    Noch schlimmer ist es wenn vermeintlich "erfahrene" Großhändler die Tiere unter falschem Namen anbieten und noch die falschen Infors zum Tier anbieten.
    ( da könnte ich ein trauriges Liedchen singen )
    Wahre Geschichte : 3 Avicularia aurantiaca wurden bestellt, eine war wirklich eine, die zweite eine Selenocosmia javanensis und die dritte eine A.seemanni. Alle trugen auf den Behältern die Aufschift " A.magdalena-Baumbewohner"


    Was soll da eine angestellte Verkäuferin( oder Verkäufer ) de keine Ahnung hat da tun ?

  • Hi Steven,


    Brachypelma spp. und Aphonopelma albiceps / pallidum unterstehen dem Washingtoner Artenschutzabkommen oder CITES. Somit bestehen vorallem bei der Ein- und Ausfuhr spezielle Vorschriften.


    Was CITES genau ist, kannst du HIER mal nachlesen. Dort findest du auch gleich die Bestimmungen usw.


    Zur Haltung braucht es eigentlich keine solchen Papiere, sofern du wie gesagt nicht Ein- oder Ausführen möchtest.


    Gruss Basti

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!