Poecilotheria u.a - Neues Gesetz über deren Haltung in Hamburg.....

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  • Hallo zusammen


    Im World Wide Web macht folgender Beitrag aus der Bild gerade die Runde.


    http://www.bild.de/regional/ha…hrlich-33052036.bild.html


    Auf der Liste sind 92 Tierarten welche nicht mehr einfach so gehalten werden dürfen. Unter anderem die weit verbreitete und beleibte Poecilotheria.
    Weiter berichten Spinnenhalter, dass diesem Gesetz auch weitere Bundesländer folgen sollen.


    Bin mal gespannt was dann in der Schweiz passiert. Vieles wie auch der Beitrag CITES Bescheinigung zeigt wird von Deutschland übernommen.


    Was denkt ihr darüber?



    Gruss Rolf

  • Hi Rolf


    Das heisst die 92 Tierarten sind ab sofort bewilligungspflichtig. Das macht bei Giftschlangen und grossen Primaten durchaus Sinn meiner Meinung nach, ist in der Schweiz ja nicht anders. Das jedoch im Vergleich auch harmlose Vogelspinnengattungen aufgeführt werden geht ein bisschen zu weit. Trotzdem ist eine Haltung ja nicht verboten, man muss nur eine Bewilligung beantragen und wohl einen Sachkundenachweis machen.


    Im Bundesland Bayern ist die Haltung der genannten Vogelspinnengattungen komplett verboten. Eine Bewilligung wird nur erteilt, wenn man ein "berechtigtes Interesse" nachweisen kann, sprich man hat bereits zig Artikel in Fachzeitschriften veröffentlicht, etc.


    Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass es in der Schweiz so schnell dazu kommen wird - zumal der Vogelspinnen Stammtisch die grösste Vogelspinnenvereinigung der Schweiz ist und wohl dann auch bei allfälligen Gesetzesvorschlägen zwangsläufig eine beratende Wirkung bei den Behörden haben muss (meine Meinung). Desweiteren pflegen viele Leute vom Stammtisch und nicht zuletzt Basti (gute) Beziehungen zu Verantwortlichen beim BVet und zu Personen die professionell mit dem Gift der Tiere arbeiten (Volker von Herzig). Auch da könnte man entsprechendes Material und Bescheinigungen zusammentragen um einen solchen Gesetzesentwurf abwenden zu können. Hoff ich doch zumindest :)


    Das mit der CITES Bescheinigung hat übrigens überhaupt nichts mit den Spinnen zu tun, da ja alle CITES-pflichtigen Tierarten betroffen sind.


    Gruss Martin

  • Hallo zusammen,


    vom neuen Hamburger Gefahrtiergesetzt bin ich bzw. meine Poecilotheria's direkt betroffen.


    Seit dem 1.10. gilt das neue Hamburger Gefahrtiergesetz, aber es gibt noch keine Durchführungsverordnung, die genaueres für Veterinäre regelt.
    Von meinem zuständigen Veterinär erhielt auf auf meine Anfrage, ob Poecilotheria "betroffen" ist folgende Antwort:


    "


    Sehr geehrter Herr Oder,


    bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.


    Das Hamburger Gefahrtiergesetz tritt ab dem 1.10.2013 in Kraft, die Umsetzung dieses Gesetzes wird jedoch in einer Durchführungsverordnung geregelt, und diese ist noch nicht verabschiedet. Diese DVO enthält auch die Liste der Tiere, die nach Gefahrtiergesetz dann als gefährlich gelten. Die Liste ist noch nicht abschließend abgestimmt, so dass sich hier evtl. noch Änderungen ergeben können. Bisher steht bei den Spinnen die Gattung Poecilotheria tatsächlich auf dieser Liste (an Spinnen ansonsten noch Atrax, Hadronyche, Macrothele, Harpatricella, Pterinochilus, Selenocosmia, Stromatopelma, Latrodectus, Loxosceles, Phoneutria, Sicarius).


    Somit darf diese Gattung ab dem 1.10. nicht mehr ohne Erlaubnis gehalten werden. Die genauen Konditionen, auf welcher Grundlage eine solche Erlaubnis ausgestellt werden kann, wird jedoch ebenfalls in der DVO geregelt, und sind daher noch nicht definitiv bekannt. Voraussichtlich müssten Sie Ihre Zuverlässigkeit nachweisen (Führungszeugnis), über 18 Jahre alt sein, einen Vertreter für Notfälle angeben, Sachkunde nachweisen, die tierschutzgerechte Unterbringung nachweisen und die sichere Unterbringung der Tiere. Weiterhin sind im
    Erlaubnisantrag voraussichtlich genaue Angaben zu Art und Anzahl, Geschlecht, Alter, ggf. Kennzeichnung etc. der Tiere anzugeben. Bezüglich des Nachweises der Sachkunde ist das Vorhandensein eines Sachkundenachweis der DGHT dabei sicherlich von Vorteil.


    Hinsichtlich der Kosten kann ich Ihnen auch noch keine genauen Informationen geben, diese sollen laut Entwirf der DVO nach Zeitaufwand berechnet werden. Da das Gesetz neu ist und bisher solche Anträge noch nicht bearbeitet wurden, kann ich leider noch nicht abschätzen, was an Kosten von hier aus auf Sie zukommen könnte. Ggf. könnten auch noch Kosten entstehen für externe Gutachten, z.B. über die Tierschutzgerechtheit und Sicherheit Ihrer Tierhaltung.


    Sofern Sie hier im Bezirk Eimsbüttel leben, sind wir hier der richtige Ansprechpartner – ansonsten würde ich Sie bezüglich Antragstellung etc. zu meinen Kollegen in dem entsprechenden Bezirk weiterverweisen.


    Falls Sie noch weitere Fragen haben, melden sie sich doch gerne nochmals. Ich würde Sie ansonsten informieren, wenn es neue Erkenntnisse gibt bzw. wenn klar ist, ab wann, wo und in welcher Form mit welchen Unterlagen der Erlaubnisantrag gestellt werden kann.


    Mit
    freundlichen Grüßen



    "


    Die Mail ist vom 19.09.13. Es bleibt daher ab zu warten, wie es weitergeht. Im schlimmsten Falle werde ich meine noch verbleibenen Poecis abgeben, da mir die Kosten für die Erteilung einer Genehmigung, welche wohl im dreistelligen Bereich liegen sollen, zu teuer sind. Dafür habe ich noch genug andere Spinnen und noch die Schlangen ;)


    LG Jürgen

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