Hallo zusammen,
Das dürfte für alle Verkäufer von Vogelspinnen von Interesse sein:
ZitatDas neue Schweizer CITES-Gesetz (-> http://www.bvet.admin.ch/theme…/04606/index.html?lang=de), das seit dem 1. Oktober 2013 in Kraft ist, schreibt vor, dass für den Handel mit CITES-Tieren (und Pflanzen) zwingend ein Herkunftsnachweis vorhanden sein muss. Wer CITES-Tiere verkauft, muss dem neuen Besitzer einen entsprechenden Herkunftsnachweis ausstellen. Eine entsprechende Vorlage findet sich z.B. auf der DGHT-Website zum Download.
Gruss Basti
EDIT Martin: Link angepasst, ist nun anklickbar