Einfuhr von Vogelspinnen und Skorpionen in die Schweiz!

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  • Also Schweiz ist ja so ne Sache, so viel ich weis kannst du so gut wie alles in die Schweiz mit der Post schicken... Das ist echt wurst, doch wenn du etwas rüber bringen willst, mit dem Auto dann gibts immer Probleme.


    In der Firma wollt einer ein Elektronikbauteil (Verstärker Karte) für ein Anlagenteil rübernehmen... Schaut so ähnlich aus wie eine Grafikkarte, nur das ca. 1drittel weniger drauf ist, und das ließen sie ihm nicht, ob wohl er alle möglichen Zertifikate hatte, und auch die Einheimischen Kollegen wollen alles mit der Post geschickt bekommen.


    Also guter Tip, immer mit der Post schicken! Auch wenn das meist Jahrhunderte dauert.

  • Hallo Abrax,


    Zitat

    Original von Abrax
    Also Schweiz ist ja so ne Sache, so viel ich weis kannst du so gut wie alles in die Schweiz mit der Post schicken...


    Dieser Thread hier zeigt ja, das man eben nicht alles in die Schweiz schicken kann. Wenn das Paket richtig deklariert ist, gehts eben zurück an den Absender. Wenn das Paket nicht richtig deklariert ist und trotzdem Spinnen drin sitzen, dann kanns auch schon mal weitere Probleme geben.


    Zitat

    Original von Abrax
    Also guter Tip, immer mit der Post schicken! Auch wenn das meist Jahrhunderte dauert.


    Gerade weils vielleicht länger dauern könnte (falls das Paket sogar zurückgeschickt wird, reisen die Tierchen hin und her), sollte man zum Wohl der Spinnen die Tiere abholen (siehe z.B. Patricks Lösung).


    Grüsse, Marco

  • Hallo
    Ich wollte mal fragen, ob mir jemand eine Zollstelle nennen kann, welche Erfahrung mit vogelspinnen hat?
    Letztes Jahr hatte ich ein nicht so tolles Erlebnis am Zoll. Ich hatte alle Papiere mit allen angaben dabei, durfte aber 2 stunden warten, dann sagte Deutschland "ok" die Schweiz (mit der ich selbst gar nie sprechen konnte) "ich darf nicht Einreisen".
    Ich musste dann in die Schweiz um zu wenden und wurde anschließend an einen "dafür ausgebildeten" Zoll geschickt.


    Dort angekommen, nahm der Zöllner die Papiere und georgelte "Vogelspinne"... es kamen viele Bilder. danach gab er "Vogelspinne Zoll" in die Suchmaschine ein.
    Nach 20 Minuten war die Schlange hinter mir so lang, dass er mir einfach den Stempel machte und mich weiter schickte.


    Also wer gute Erfahrungen machte, bitte nennt mir den Grenzübergang.


    Besten Dank
    Gruß tobi ^^

  • Hi Tobias,
    alle Vogelspinnen, ausser CITES-Tiere (z.B. Brachypelma), sind zolltechnisch kein Problem bei der Einfuhr in die CH. Sie gelten nach Gesetz als Ware. Ware darf bis Fr. 300.-- zollfrei eingeführt werden und das legal. Haben deine Vogelspinnen einen Wert (Rechnung) von über Fr. 300.-- dann bist du verpflichtet am Zoll zu halten und eine Zollgebühr fällt an. Aber nur für den Betrag, der über den Fr. 300.-- liegt.
    Die Einfuhr von "CITES-Vogelspinnen" ist etwas komplizierter und auch mit Kosten verbunden. Du brauchst einen Herkunftsnachweis vom Verkäufer. Laut Gesetz musst du am Zoll halten und die Einfuhr melden. Ist ein kundiger Veterinär am Zoll kostet dich die Einfuhr Fr. 80.-- und gut ist. Klar ist nicht immer ein solcher Typ vor Ort. Die Einfuhr wird trotzdem genehmigt und du hast 1 Woche Zeit dich bei einer der grossen Tierklinken zu melden. (z.B. Bern, Zürich) Dort wird das Tier angeschaut und ok. Auch hier fallen sicher Fr. 80.-- an Kosten an. (plus deine Zeit u. Anfahrtskosten)
    CITES-Tiere nur im Ausland kaufen, wenn sich es rechnet. Einzeltiere einführen..... kommt zu teuer.
    Gruss Gene

    Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind.
    Charles Bukowski

  • ok danke. das hatte ich im grossen und ganzen das letzte mal, genau so wie du es schreibst, gemacht.


    giegt es den ein grenzübergang, den du benützt hast und keine probleme hattest?
    ich werde das nächste mal auf jedenfall im voraus den zoll anrufen und informieren, dass ich mit spinnen kommen werde.
    den genau das hatten sie mir noch vorgeworfen gehabt... ich hätte anrufen sollen.

  • Hallo zusammen


    Was Gene geschrieben hat, ist absolut korrekt :)


    Weil in Sachen Import von VS in die CH die verschiedensten Dinge erzählt werden, waren wir im August 2015 zusammen an einer Veranstaltung der Interessengemeinschaft Terrarienfreunde IGT-AG. Bruno Mainini hielt dort einen Vortrag über Tiere und Pflanzen, die CITES geschützt sind. Natürlich hat uns auch interessiert, was beim privaten nicht gewerblichen Import von Vogelspinnen, die nicht auf der CITES Liste sind, beachtet werden muss. Das ist vermutlich das, was die meisten von euch interessiert. Hier kurz zusammengefasst, was ich aus diesem Vortrag mitgenommen habe:

    • Vogelspinnen und Skorpione gelten als Exotische Heimtiere
    • bis zu einem Warenwert von CHF 300 pro Person ist die Einfuhr wie bei anderen nicht eingeschränkten Waren MWST- und zollfrei
    • übersteigt der Warenwert diesen Betrag, müssen die Tiere wie jede andere Ware angemeldet und verzollt werden (was nur bei einem Zollamt mit Warenverkehr möglich ist)
    • aus der EU importierte Tiere müssen bei der Einfuhr in die CH am Zoll nicht unaufgefordert vorgezeigt werden
    • aus Drittländern ist die Anzahl Tiere, die frei importiert werden dürfen, auf 5 beschränkt
    • alle Dosen müssen mit dem wissenschaftlichen Namen der Tiere beschriftet sein, damit vom Zoll überprüft werden kann, ob es sich um CITES Tiere handelt oder nicht (in Zweifelsfällen kann der Zoll Rücksprache nehmen mit CITES Bern)
    • Quittungen über den Kaufpreis müssen vorhanden sein


    Zu beachten gilt auch, dass nicht jeder Zöllner über sämtliche Einfuhrbestimmungen Bescheid wissen kann. Es kann daher bei einer Kontrolle schon mal zu Problemen bei der Einreise kommen, weil der Zollbeamte mit unserem Spezialfall nicht vertraut ist. Aus diesem Grund nehme ich persönlich immer einen Ausdruck der Vorschriften zur Einfuhr von Vogelspinnen mit. Das hilft bei Bedarf sicher beiden Seiten.


    Ob die Quittungen vom Zoll des Landes, aus dem man ausreist (das wird ja in den meisten Fällen Deutschland sein) abgestempelt werden müssen, weiss ich nicht, kann mir das aber nicht vorstellen. In der Regel interessiert den Zoll die Ausfuhr von nicht gewerblichen Waren, die keinen besonderen Bestimmungen unterliegen, nicht.


    Tobi: Gemäss BLV Merkblatt 'Einfuhrkontrolle von Tieren, Pflanzen und Produkten davon, die dem Artenschutz unterstellt sind (mit Einfuhrbewilligung)' ist jedes Zollamt mit Warenverkehr für die Einfuhrkontrollen von Tieren, die dem Artenschutz unterstellt sind, zugelassen (artenschutz-kontrollstellen-db.pdf). Ich kann mir nicht vorstellen, dass das für nicht bewilligungspflichtige Tiere anders ist. Von der Eidgenössichen Zollverwaltung gibt es hier eine aktuelle Liste der Grenzübergänge, Zollstellen und Öffnungszeiten. Da gibt es auch einen Link zur Liste mit den Standorten der Anmeldeboxen, wenn man ausserhalb der Öffnungszeiten über die Grenze fährt und der Wert der Tiere CHF 300 pro Person übersteigt. Und wenn ihr den Warenwert in CHF genau berechnen wollt, findet ihr die aktuellen Kurse immer hier.


    So, ich hoffe, das waren ein paar nützliche Infos und Links


    Fränzi


    PS: Das Thema wurde übrigens schon früher, u.a. im Thread Versand von Spinnen diskutiert.

  • Hallo Gene und Fränzi


    Danke für die sehr ausführlichen Beschreibungen, leider sind beide nicht korrekt in einem wichtigen Punkt.


    Haben deine Vogelspinnen einen Wert (Rechnung) von über Fr. 300.-- dann bist du verpflichtet am Zoll zu halten und eine Zollgebühr fällt an. Aber nur für den Betrag, der über den Fr. 300.-- liegt.


    übersteigt der Warenwert diesen Betrag, müssen die Tiere wie jede andere Ware angemeldet und verzollt werden (was nur bei einem Zollamt mit Warenverkehr möglich ist)


    Bei der Einfuhr von Vogelspinnen MUSS IMMER ANGEHALTEN WERDEN, auch bei einer einzigen Vogelspinne. Jeweils mit dem Beleg/Rechnung, dass diese eine Vogelspinne den Warenwert nicht überschreitet, an den Schaltern und abstempeln lassen.


    Basti hat hier umfangreiche Abklärungen ("Hohe Tiere" beim Zoll, etc.) getätigt die er im ersten Post in diesem Thread erwähnt. Allenfalls kann er nochmals aktuell dazu Stellung nehmen.


    Wichtig ist zudem zu beachten, dass der Tierschutz und der Zoll nicht immer gemeinsame Interessen haben. Sprich Tiere sind für den Tierschutz (nicht CITES) nicht interessant, sehr wohl aber für den Zoll (Warenwert). Somit nützt es nichts wenn dir in Bruno Mainini sagt du darfst einfach so über den Zoll fahren (aus Tierschutzsicht), wenn es den Zoll sehr wohl interessiert was du mitnimmst bzw. was es für einen Wert hat.


    Fakt ist, dass wenn du am Zoll nicht selbst anhältst und auch deine eine Spinne die du dabei hast anmeldest, kann das ein enormer zeitlicher Mehraufwand bedeuten. Die Zöllner sind meist überfordert mit dem Thema und denken Sie hätten den Coup des Jahres gelandet. Ich spreche da aus Erfahrung ;)


    Beste Grüsse
    Martin

  • Hallo Martin
    das mit den verschiedenen Interessen von Zoll und CITES kann ich mir vorstellen. Ich denke auch, dass das grösste Problem ist, dass sich Zollbeamte mit der Sache nicht auskennen und daher die Einzelfälle nicht immer gleich behandelt werden.
    Was mich aber schon interessieren würde: es muss doch irgendwo einen Grund geben, weshalb man in jedem Fall anhalten soll, wenn man VS nicht gewerblich, nicht auf der CITES Liste und nicht mit Warenwert über CHF 300 aus der EU in die Schweiz einführt. Womit haben denn die 'hohen Tiere' vom Zoll das begründet? Das muss doch irgendwo festgehalten sein? Oder ist es eine willkürliche Aussage ohne Bezug auf konkrete Vorschriften?
    @Basti: weisst du dazu mehr?
    Grüessli
    fränzi

  • Hi zusammen,


    Wie schon oben im gelöschten Post ersichtlich, gehören Empfehlungen, Tiere illegal über die Grenze zu bringen nicht in dieses Forum. Weitere Entgleisungen diesbezüglich werde ich entsprechend den Forenregeln sanktionieren.


    Ich habe mich einmal wundtelefoniert, um zu erfahren, wie Vogelspinnen über die Grenze zu bringen sind. Dies vorwiegend darum, weil wir lange von falschen Tatsachen ausgingen. Eben genau von der Tatsache, dass unter 300.-- CHF Warenwert am Zoll nicht angehalten werden muss. Der Fall "Martin" :D zeigte jedoch, dass eben dies nötig ist. Ich habe mit dem Oberzolldirektor des Zollkreises II gesprochen und dieser hat dies bestätigt. Ob es irgendwo steht? Das weiss glaube ich niemand :) Egal. Beim Einkauf in Deutschland an der Grenze anhalten (sofern keine Cites), eine Liste mit den eingekauften Tieren (Gattung, Art, Geschlecht, Grösse, Preis) und einem Total vorzeigen und abstempeln lassen. Ist der Betrag unter 300.- gibt es keine Zusatzkosten. Ist der Betrag über 300.-- kostet es zusätzlich 8% Mwst. Bei Cites-Tieren muss man auch am D-Zoll anhalten, da die über die Ausfuhr Bescheid wissen müssen. Führt man z.B. für eine Börse Tiere ein und anschliessend vielleicht wieder aus, wird es noch etwas komplizierter. Schweizer Spinnen Schweizer Zoll mit einer Liste anmelden und abstempeln lassen. Am Deutschen Zoll anmelden (kann dauern) damit die eine Gewinnsteuer erheben können, wenn ihr zurück fahrt. Dann Tiere verkaufen und kaufen. Anschliessend beim Deutschen Zoll anhalten, Liste vorzeigen, Gewinnsteuer bezahlen. Am Schweizer Zoll Liste vorzeigen. Für die gekauften Tiere Mwst. bezahlen sofern über 300.-- CHF Warenwert. Die eigenen Tiere werden auf der Liste ersichtlich und können "zollfrei" eingeführt werden, denn die gehörten einem ja schon. Da muss man logischerweise auch anhalten, wenn es nicht um Beträge über 300.-- geht, da dies so halb "gewerblich" ist. Und genau das ist auch das Problem. Die "Gewerblichkeit". Wenn man mit 20 Spinnen da antanzt, dann muss man gut begründen können, warum das nicht gewerblich sein soll. Jeder Zöllner, und die meisten hatten mit Vogelspinnenimporten noch nichts zu tun bis ihr ihnen begegnet, ist sich nicht ganz sicher, was jetzt Sache ist. Ihr könnt wie das von Fränzi erwähnt wurde, der ganzen Sache aber eine gute Richtung vorgeben. Erklärt höflich was ihr alles abgeklärt habt. Druckt eine saubere Liste aus mit dem was ihr einführt, am besten führt ihr noch einen Ausdruck der Vorschriften im Bezug auf die Einfuhr von Vogelspinnen mit und gut ist. Es kann dann mal etwas länger dauern, bis klar ist, dass alles gut ist, aber in der Regel dauert es an den grösseren Zollstellen dann nicht länger als eine halbe Stunde.
    Im Zweifelsfall dürft ihr mir auch gerne anrufen, wenn ihr am Zoll steht, alles richtig gemacht habt, und der Zöllner noch immer nicht einsieht, dass es so gut ist :)


    Gruss Basti

  • Hallöchen zusammen


    ich habe zu diesem Thema zwei Fragen aus aktuellem Anlass:


    - ich wohne in Deutschland und verkaufe hin- und wieder Tiere (VS) in die Schweiz bzw. an Personen, die in der Schweiz wohnen. Wenn der Käufer die Tiere bei mir in Deutschland abholt, dann klappt es eigentlich ganz gut mit dem Einfuhrschein, den man selbst erstellt bzw. ausfüllt und am (schweizer) Zoll vorzeigt. Jetzt werde ich öfters angeschrieben, ob ich die Tiere auch in der Schweiz übergeben könnte, sprich: ich fahre als in Deutschland wohnende Person mit einer VS in die Schweiz und übergebe dort die VS an den in der Schweiz wohnenden Käufer. Kann ich den Einfuhrschein da auch vorzeigen (vor Verkauf -> Spinne befindet sich somit noch im Besitz des Verkäufers) oder wäre diese Vorgehensweise komplett illegal? Wenn dies nicht ausreicht, gibt es da irgendeine Möglichkeit für mich, dies korrekt durchzuführen? Die Regularien müssten ja für jemanden aus Deutschland, der in die Schweiz auf eine Börse fährt, um Spinnen zu verkaufen ähnlich sein, oder?


    - wo finde ich die Passage im Gesetztestext, den ich ausdrucken und mitnehmen könnte, falls ich es mit einem nicht kundigen Zöllner zu tun habe?


    Ich hoffe, die Fragestellung ist so okay - ich möchte ja einer Zuwiderhandlung gegen das schweizer Gesetz entgegenwirken.



    Viele Grüsse
    Chris

  • Hi Chris


    an den Aussagen und Links von meinem Post vom 20. Juli 2017 hat sich grundsätzlich nichts geändert. Ich persönlich habe mir bei jedem Grenzübertritt von DE nach CH die Vorschriften über exotische Heimtiere ausgedruckt und mitgenommen.


    Neu gibt es beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Vererinärwesen diese Import Abfrage. Kann jeder gerne selber prüfen, was Sache ist.


    Es ist leider eine Tatsache, dass beim Zoll lange nicht alle, die dort in den Büros oder bei der Grenzkontrolle arbeiten, über sämtliche Vorschriften Bescheid wissen. Hätte da grade ein aktuelles Beispiel für den Import von Welpen aus DE. Mein Bruder hat sich da dumm und dämlich telefoniert und jenste Auskünfte erhalten, die sich mehrheitlich als falsch herausgestellt haben. Sorry, ist so.


    In dem Sinne ist es egal, ob du in die CH fährst für die Übergabe oder ob die Leute bei dir in DE abholen. Die Vorschriften sind für alle gleich.


    Grüessli
    Fränzi

  • Hallo Fränzi


    danke für deine Antwort, aber diese beinhaltet ja genau mein Problem: Wenn der (schweizer) Käufer die Spinnen bei mir in Deutschland abholt und über die Grenze bringt, dann macht er dass nicht zu Handelszwecken, sondern weil er die Tiere zu sich nach Hause bringen will. Wenn ich hingegen die Tiere über die Grenze bringe, dann mache ich das ja aus Handelszwecken, da die Tiere ja noch nicht übergeben/verkauft sind. Dahin ging auch meine Frage...

  • Hi Chris
    dann würde ich sagen, dass es sinnvoller ist, wenn die Leute die Tierchen bei dir holen. Für die Abholer hat das nichts mit gewerblich zu tun, wenn sie die Tiere für den Eigenbedarf in die CH einführen und der Wert unter CHF 300 ist.
    Gewerblich musst du alles, was du in die CH einführst, verzollen. Würde heissen: wenn du über die Grenze fährst und gewerblich mit Tieren handelst, musst du für sie beim Zoll 7.7% MWST bezahlen.


    Beispiel: Wir haben in unseren Anfangszeiten bei Meister Blankschein aus DE Terrarien gekauft. Er hat diese persönlich in die Schweiz gefahren und ausgeliefert und immer ordnungsgemäss verzollt, heisst die MWST dafür entrichtet und an uns mit Beleg weiterbelastet. Das gilt für alle Waren.
    Frage beantwortet?
    Fränzi

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