92 Spinnenarten

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  • Hallo zusammen
    Im World Wide Web macht folgender Beitrag aus der Bild gerade die Runde.
    http://www.bild.de/regional/ha…hrlich-33052036.bild.html
    Auf der Liste sind 92 Tierarten welche nicht mehr einfach so gehalten werden dürfen. Unter anderem die weit verbreitete und beleibte Poecilotheria.Weiter berichten Spinnenhalter, dass diesem Gesetz auch weitere Bundesländer folgen sollen.Bin mal gespannt was dann in der Schweiz passiert. Vieles wie auch der Beitrag CITES Bescheinigung zeigt wird von Deutschland übernommen.Was denkt ihr darüber?Gruss Rolf

  • Hallo,
    naja - es geht wohl um 92 Tier-Arten, die haltungstechnisch in Hamburg reglementiert werden sollen (und vermutlich auch werden). Hier in Deutschland laufen solche Bestimmungen ja immer förderalistisch ab, d.h. sehr stark abhängig vom jeweiligen Bundesland, was ich persönlich für einen direkten, politischen "Griff ins Klo" halte (genau wie z.B. die entsprechenden Regelungen zu den Bildungsgesetzen), aber naja...
    Aufgeführt sind bei den Invertebraten dummerweise nur Gattungsnamen von potenziell für den Menschen gefährlichen Tieren, sprich Skorpionsgattungen wie z.B. Androctonus, Buthacus, Mesobuthus usw. - da kenne ich mich nicht wirklich aus und kann es daher schlecht beurteilen. Allerdings hatte ich in jüngeren Jahren auch schon einmal A.australis und das Handling mit diesen Tieren ist, richtiges Equipment vorausgesetzt (!), lange nicht so gefährdend, wie z.B. mit irgendwelchen Kobras.
    Bei den Spinnentieren finde ich das "über einen Kamm scheren" generell für total daneben und es ist ein typisches Entscheidungsmuster von politischen Erbsenzählern zu erkennen, aber auch hier wird es eben Gattungs-gemäß gehandhabt. Leider sind hier, aus meiner Sicht völlig aus der Luft gegriffen, ebenfalls Poecilotheria, Stromatopelma, Selenocosmia, Pterinochilus und Harpactirella mit aufgeführt - ich kenne nicht einen dokumentierten Fall im westlichen Europa, wo Bisse dieser Tiere zu wirklich ernsthaften, gesundheitlichen Folgen bei Menschen geführt hätten (Betonkopf-Entscheidung finde ich)!


    Über Atrax, Hadronyche, Macrothele oder Phoneutria kann man sicherlich streiten...?


    Völlig offen bleibt hier mal wieder, wer denn nun nachgewiesen eine zur Haltung solcher Tiere berechtigte Person sein soll - es geht wohl wieder um Gebühren, die daraus resultierend erhoben werden können.


    Alles in allem ein recht ärgerliches Thema, weil die realistische Gefahr, die von solchen oder sogar tatsächlich gefährlichen Tieren in privater Hand ausgeht, verschwindend gering oder gar nicht vorhanden ist, wenn man deren Gesundheitsgefährung für den Menschen mit der von z.B. Tabakwaren, Alkoholika, helmfreiem Fahrradfahren in Großstädten etc. pp vergleicht.


    Ich hoffe, daß solche Gesetzgebungen mittelfristig überdacht werden und Länder davon verschont werden, die noch nicht damit "infiziert" worden sind!



    P.S.:
    Habe ich grad erst gelesen - schön gesagt, Joachim! :)

  • Hallo Fränzi


    Es ist richtig, daß der Artikel schon über 4 Jahre alt ist. Das ändert jedoch nichts an der Hysterie in dieser Angelegenheit, die von diesem Blatt mit dem heutigen Datum 05.01.2018, erneut angeheizt wird. Besagtes Ordnungswidrigkeitengesetz, ist gültig bis zum 31. Dezember 2020
    http://www.landesrecht-hamburg…&doc.part=X&doc.origin=bs


    Wenn sich die Seite hier nicht öffnen läßt, liegt das womöglich am derzeitigen Polit-Rummel. Martin Schäfer SPD, ist nämlich schon 2015 bei der Wiederwahl gescheitert. Das Ding läßt sich jedoch unter dem Kürzel HmbGefahrtierG herunterladen - einschließlich dem Gesetz selbst oder hier öffnen und links das blaue Suche anklicken und dann im Suchefeld "Hamburgisches Gefahrtiergesetz" eingeben. Dann kommen die Gesetze und Verordnungen wie benötigt.


    Gruß
    Joachim B.

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