Keinen Herkunftsnachweis für B. vagans bekommen

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  • Hallo zusammen,


    ich wende mich mit der folgenden Problematik an die Forengemeinde:
    Vor ein paar Wochen habe ich eine Brachypelma vagans erworben. Ein notwendiger und von mir geforderter Herkunftsnachweis steht bislang noch aus. Die verantwortliche Person reagierte auf meine (immer höflich) erfolgten Bitten, mir den Nachweis zu senden, bislang zeitverzögert und mit immer neuen Ausflüchten. Selbstverständlich vermute ich inzwischen auch, den HKN nicht mehr zu erhalten. Nun bleibt die Frage, wie ich weiter damit umgehen soll. Es gibt diese Bescheinigungen nicht ohne Grund und es bleibt ein ungutes Gefühl. Zudem wurde es mir vor dem Kauf zugesichert, ansonsten hätte ich mich auf keinen Handel eingelassen.


    Beste Grüße
    Simon

  • Hallo Simon


    Inwieweit du einen Herkunftnachweis in der Angelegenheit legaler Erwerb/Handel überhaupt benötigst und in welcher Form, in zumindestens für das Land "Niedersachsen" - denn nur das ist der für dich rechtsgültige Bereich - offenbar garnicht so ganz klar. Fakt ist, in der Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV - werden Wirbellose garnicht erwähnt http://www.gesetze-im-internet.de


    Und was Niedersachsen selbst betrifft, sieht es in Sachen Wirbellose ebenfalls sehr dünn aus. Googel mal.


    Gruß
    Joachim B.

  • Hallo Simon


    In der Angelegenheit Herkunftnachweis, wird von allen mögliche Leutchen viel geredet und es gibt auch dazu noch Verknüpfungen. Diese besagen dann allerlei geschützte Tiere - nur keine Wirbellosen - und was dann herauskommt, nennt sich "Ausstellung einer EG Bescheinigung (ehemals Cites).


    Summe:
    Bundesamt für Naturschtz: Anmelden unter http://www.cites-online.de
    Hier bekommst du Formulare für Einfuhr, Ausfuhr usw. Ich habe das Registrieren und Anmelden für diese Zwecke mal mitgemacht, und mir alles schön durchgelesen. Ist erfreulich unbürokratisch gemacht und du bekommst zum Herunterladen, auch noch im .pdf Format ein " Handbuch cites online".


    Log dich mal ein, schau dir das an doch beachte stets ob Wirbellose oder Säuger, Pflanzen, Insekten usw.


    Gruß
    Joachim B.

  • Hallo!


    Der HKN (nicht CITES-Bescheinigung) ist der Nachweis der Besitzberechtigung gemäß § 46 des Bundesnaturschutzgesetzes.
    Der § 46 sowie der gesamte Abschnitt 3 in Kapitel 5 des BNatSchG beziehen sich auf besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (auch tot oder in Teilen). Hierin ist kein Ausschluß von Wirbellosen begründet.
    Grundsätzlich besteht also die Pflicht des Besitzers einen solchen Nachweis vorlegen zu können (auch wenn dies in der Praxis nur selten überprüft wird).


    Das Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz enthält keine Regelung hierzu. Es ist aber nach § 1 NAGBNatSchG zu beachten, dass das Gesetz nur ergänzende oder abweichende Regelungen zum BNatSchG
    enthält. Sofern also keine abweichende Regelung enthalten ist gilt das BNatSchG (s.o.).


    Zur Definition für "besonders geschützte Arten" siehe BNatSchG § 7 Abs. 2 Nr. 13;


    "Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. Nr. L 61 vom 03.03.1997 S. 1, L 100 vom 17.04.1997 S. 72, L 298
    vom 01.11.1997 S. 70, L 113 vom 27.04.2006 S. 26), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 709/2010 (ABl. Nr. L 212 vom 12.08.2010 S. 1) geändert worden ist, aufgeführt sind,..."


    Die "aktuelle Fassung" der 338/97 enthält immer noch die üblichen Theraphosidae. Siehe hier;


    VERORDNUNG (EU) 2017/160 DER KOMMISSION vom 20. Januar 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
    http://eur-lex.europa.eu/legal…=CELEX:32017R0160&from=DE

  • Die "aktuelle Fassung" der 338/97 enthält immer noch die üblichen Theraphosidae. Siehe hier;


    Hallo Hallo


    Die "aktuelle Fassung" mit die "üblichen Theraphosidae", bedürfen einer notwendigen Klarstellung. Hierbei handelt es sich mitnichten um die Gesamtheit der im WSC aufgeführten Theraphosidae in Form von derzeit 143 Gattungen und 955 Arten wie es unbedarfte Leser annehmen könnten, sondern lediglich um Aphonopelma albiceps die jetzt bei Brachypelma ist, um Aphonopelma pallidum und um die Gattung Brachypelma sp. mit 19 Arten. Summe: 20 Arten von 955.

    Bemerkennswert sei jedoch, daß die Gattung Brachypelma, in der derzeit gültigen Form geschlossen übernommen wurde.


    Der Ordnung halber sei noch angemerkt, was von Skorpione erwähnt wurde: P.dictator, P. gambiensis, P. imperator, P. roeseli.


    24 Arten aus der Gesamtheit der Spinnentiere!


    Gruß
    Joachim B.

  • Hallo,


    vielen Danke schon mal für Eure ausführlichen Antworten! Ich werde mich nochmal in die Sache einlesen. So genau scheint es, zumindest für meine Region/Bundesland, nicht ausformuliert zu sein. Ich habe keine großen Bedenken, hätte den Nachweis, da ich auch für meine anderen Brachypelma sp. einen besitze, nur gerne zur Vollständigkeit meiner Unterlagen bekommen. In diesem Fall habe ich dann wohl einfach Pech gehabt.


    Viele Grüße,


    Simon

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